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Flug annulliert? So erhalten Sie Entschädigung und Flugkosten zurück

Flugkosten

Ihre Fluggastrechte sind durch die EU Fluggastrechte Verordnung EG 261/2004 seit dem Jahr 2005 geregelt. Die Verordnung schützt Fluggäste vor Flugverspätungen, Flugausfällen und Nichtbeförderungen, die durch Airlines kompensiert werden können.

Bei diesen Szenarien können Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen:

  • Flugverspätung: Ihr Flug hat den Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreicht.
  • Annullierung: Die Airline hat den Flug gestrichen und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert.
  • Überbuchung: Ihnen wurde trotz pünktlichem Check-In und Boarding die Beförderung verweigert.
  • Anschlussflug verpasst: Durch eine Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung konnten Sie Ihren Anschlussflug nicht erreichen und haben den letzten Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht.

Voraussetzungen für die Entschädigung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie ein Recht auf Entschädigung haben:

  1. Sie haben eine bestätigte Buchungsbestätigung
  2. Pünktlicher Checkin und Boarding
  3. Flug startet innerhalb der EU ODER
  4. Flug startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt
  5. Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor.

In einigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigern:

  1. Streik (einzelfallabhängig)
  2. Extreme Wetterbedingungen
  3. Politische Instabilität
  4. Vogelschlag
  5. Sicherheitsrisiken am Flughafen

Höhe der Entschädigung

Die Entschädigung ist klar geregelt und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke Ihrer Reise vom ersten Abflughafen bis zum letzten Zielflughafen Ihrer Buchung.

Bei einer Flugdistanz bis zu 1.500 km ergibt sich somit eine Entschädigungssumme von 250 € pro Passagier. Für eine Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km ergibt sich eine Summe bis zu 400 € pro Passagier und für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km sogar bis zu 600 € pro Passagier.

Weitere Ansprüche während der Wartezeit

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Flugverspätung oder einer Annullierung schon am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft haben.

Ab einer Verspätung von 2 Stunden:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Zwei Telefongespräche oder E-Mails

Flug am nächsten Tag:

  • Übernachtungsmöglichkeit (Hotel oder ähnliches)
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft

Bietet die Airline Ihnen dies nicht an und Sie müssen in Vorkasse treten, bewahren Sie unbedingt alle Belege sorgfältig auf. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von der Airline erstatten lassen. Reine Bankauszüge sind leider nicht zulässig.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde

Schlimmer als ein verspäteter Flug ist die Flugannullierung. Die EU Fluggastrechte entbinden dabei Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung, wenn Sie mehr als 14 Tage vor der geplanten Abflugzeit von der Annullierung informiert werden.
Ihr Fluggastrecht für einen annullierten Flug hängt einerseits von dem Zeitpunkt ab, an dem Sie von dem Flugausfall erfahren haben und andererseits, wann Sie Ihr gebuchtes Ziel erreicht haben.

Ihr Fluggastrecht sieht eine Kompensation vor wenn:

  • Sie 7-14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfahren und der Ersatzflug mehr als 2

Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später landet.

  • Sie weniger als 7 Tage vor Abflug erfahren, dass Ihr Flug ausfällt und der Ersatzflug

mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später Flug landet.

Wenn Sie Ihren Anschluss verpasst haben

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil Ihr Zubringerflug annulliert oder verspätet war? Dann können Sie bis zu 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flugverspätung des Zubringerfluges weniger als 3 Stunden beträgt. Als entscheidende Verspätung gibt die EU Verordnung 261/2004 an, dass die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen muss, um ein Recht auf Entschädigung geltend zu machen. Alle Flüge müssen hierfür Teil einer Buchung sein.

Leider reagieren Airlines auf private Anfragen zu Entschädigungen und Erstattungen meist gar nicht oder negativ. Fluggasthelfer Portale wie Aviclaim sind auf das Durchsetzen der Fluggastrechte spezialisiert, und klagen notfalls die Entschädigung ein.

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Gregor Grothe

Gregor Grothe, geboren 1972 in Frankfurt am Main, ist ein renommierter Finanzexperte mit mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Banken- und Finanzbranche. Mit seiner tiefgehenden Expertise in Finanzstrategien, Vermögensverwaltung und wirtschaftlichen Trends hat er zahlreiche Fachartikel und Bücher verfasst. Heute lebt Gregor in Zürich und ist regelmäßiger Kolumnist für diverse Finanzportale.

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