Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure, Techniker und selbstständige Maker

Es ist die unbequemste Frage für alle, die von ihrem Können leben: Was passiert, wenn Kopf oder Hände nicht mehr mitspielen? Ingenieure, Techniker und selbstständige Maker verdienen ihr Geld mit Präzision, am CAD-Arbeitsplatz, an der Werkbank, am Lötkolben. Genau deshalb gehört die Absicherung der eigenen Arbeitskraft in jede seriöse Finanzplanung technischer Berufe.

Warum gerade technische Berufe hinschauen sollten

Berufsunfähigkeit klingt nach Bauarbeiter und Bandscheibe, die Statistik erzählt eine andere Geschichte: Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats führen die Ursachenliste quer durch alle Berufe an, auch am Schreibtisch. Für Konstrukteure kommen spezifische Risiken dazu, von der Sehkraft (ohne die kein Layout-Review funktioniert) bis zu Feinmotorik und Konzentrationsfähigkeit. Wer selbstständig fertigt oder entwickelt, hat zudem keinen Arbeitgeber und meist keinen nennenswerten gesetzlichen Schutz im Rücken: Die Erwerbsminderungsrente greift spät, niedrig und fragt nicht danach, ob du in deinem erlernten Beruf arbeiten kannst.

Die Eckpunkte einer sinnvollen Absicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Monatsrente, wenn du deinen konkreten Beruf zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausüben kannst, und genau dieses „konkreter Beruf“ ist der Kern ihres Werts für Spezialisten. Worauf es beim Abschluss ankommt:

Der Maker-Sonderfall: Hobby, Nebengewerbe, Selbstständigkeit

Für die wachsende Gruppe, die ihr Technik-Hobby schrittweise zum Geschäft macht, lohnt ein genauer Blick auf die Berufsangabe im Vertrag: Versichert ist der Beruf, den du bei Abschluss ausübst. Wer als angestellter Ingenieur abschließt und später in die selbstständige Fertigung wechselt, sollte prüfen, wie der Vertrag mit dem Berufswechsel umgeht, gute Bedingungen stellen dabei nicht schlechter. Und wer bereits Werkstatt-Equipment finanziert hat, rechnet die Raten in die benötigte Rentenhöhe ein: Die laufenden Verpflichtungen des Business laufen im Ernstfall weiter.

Einordnung in die Prioritätenliste

In der Absicherungs-Reihenfolge für Technik-Selbstständige steht die Arbeitskraft weit oben: erst Haftpflicht (privat und betrieblich, siehe unseren Beitrag zu Versicherungen für Maker), dann Berufsunfähigkeit, dann der Rest. Die Werkstatt lässt sich neu kaufen, ein Auftrag ersetzen, das Einkommen aus dreißig Berufsjahren nicht. Unabhängige Beratung und ein sorgfältiger Bedingungsvergleich sind bei diesem Vertrag keine Kür, sondern der eigentliche Kaufgegenstand.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.